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Steuerermäßigung für
Klavierstimmen & Klavierreparaturen
Sie haben richtig gelesen:
Sie können bei Vorlage der Rechnungen
für Klavierstimmen und Klavierreparaturen (Anteil der Arbeitskosten)
eine Steuerermäßigung Ihrer Einkommensteuer von 20% der
Aufwendungen bekommen.
Voraussetzungen:
- eine Rechnung die bestimmten Voraussetzungen genügt
(eine solche bekommen Sie bei Klavier Wagner)
- die durch Überweisung bezahlt wird (weiteres siehe unten)
§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG) Absatz
(3):
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, (...) ermäßigt
sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen
Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20
Prozent, höchstens 1.200 Euro, der Aufwendungen des
Steuerpflichtigen.
Vollständiger Text
§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG):
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen
für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe
Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
(Text in der Fassung zuletzt geändert
durch Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2955 mWv. 01.01.2009
)
(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,
bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im
Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt,
ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert
um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20
Prozent, höchstens 510 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
(2) Für andere als in Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme
von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen
nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer,
vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag
um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden
für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen
sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der
Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen,
soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die
mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.
(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, mit
Ausnahme der nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW
Förderbank geförderten Maßnahmen, ermäßigt
sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen
Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens
1.200 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
(4) Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis
3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis,
die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen
Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt
des Steuerpflichtigen oder - bei Pflege- und Betreuungsleistungen
- der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht
wird. In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 zweiter Halbsatz
ist Voraussetzung, dass das Heim oder der Ort der dauernden Pflege
in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum
liegt.
(5) Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis
3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen
nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen oder unter
§ 9c fallen und soweit sie nicht als außergewöhnliche
Belastung berücksichtigt worden sind. Der Abzug von der tariflichen
Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt
nur für Arbeitskosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme
der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist,
dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine
Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers
der Leistung erfolgt ist. Leben zwei Alleinstehende in einem
Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach
den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch
nehmen.
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